Markgraf Otto

Aus Potsdam-Chronik
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Otto III., genannt der Fromme * 1215; † 9. Oktober 1267 in Brandenburg
war von 1220-1267 Markgraf der Mark Brandenburg.

Lebensgeschichte

Otto war der jüngere Sohn Albrechts II. aus dem Geschlecht der Askanier und der Mathilde (Mechthild) von der Lausitz, Tochter Graf Konrads II. von Groitzsch, aus einem Nebenzweig der Wettiner.

Da sowohl Johann als auch sein zwei Jahre jüngerer Bruder Otto beim Tod des Vaters unmündig waren, übernahm Erzbischof Albrecht I. von Magdeburg die Lehnsvormundschaft; die Vormundschaft hatte Graf Heinrich I. von Anhalt, der ältere Bruder Herzog Albrechts I. von Sachsen. 1221 kaufte die Mutter, Gräfin Mathilde, dem Magdeburger Erzbischof die Lehnsvormundschaft ab. Als dieser bald darauf zu Kaiser Friedrich II. nach Italien reiste, versuchte Sachsenherzog Albrecht, sich die Lage zunutze zu machen, was zu einem Zerwürfnis mit seinem Bruder Heinrich, dem Vormund, führte. Die sächsischen Übergriffe führten dazu, dass auch Mechthilds Schwager, Graf Heinrich I. von Braunschweig-Lüneburg, einschritt. Eine Fehde wurde durch das Einschreiten Friedrichs II. verhindert, der die fürstlichen Brüder aufforderte, Frieden zu halten.

Seit dem Tod ihrer Mutter im Jahre 1225 übten die Brüder die Lehnsherrschaft über die Mark Brandenburg gemeinsam aus. Nach dem Tod Graf Heinrichs von Braunschweig-Lüneburg (1227) unterstützten sie dessen Neffen, ihren Schwager Otto das Kind, der sich gegen staufische Ansprüche und die eigenen Ministerialen nur mit Waffengewalt durchsetzen konnte. 1229 kam es zu einer Fehde mit dem früheren Lehnsvormund Erzbischof Albrecht, die aber Wie ihre früheren Widersacher und Verteidiger erschienen sie 1235 auf dem Reichstag zu Mainz, auf dem der Mainzer Landfrieden verkündet wurde.

Gemeinsam mit seinem Bruder erweiterte Johann das Gebiet der Markgrafschaft und gründete die Städte Spandau, Berlin, Frankfurt/Oder und Prenzlau. Nach den Auseinandersetzungen um die Königsherrschaft Konrads VI. und Heinrich Raspes erklärten sie 1251 König Wilhelm von Holland ihre Anerkennung; 1257 übten sie bei der Wahl Alfons X. von Kastilien erstmalig das brandenburgische Kurrecht aus. Damals war Otto einer der Anwärter auf die Königswürde, lehnte dieses Ansinnen aber schließlich ab.

1258/60 endete die gemeinsame Herrschaft auf Betreiben der Nachkommen; eine kluge Aufteilung der Herrschaftsgebiete und weiterhin einvernehmliche Politik verhinderte allerdings ein Auseinanderfallen der Markgrafschaft. Otto beließ seine Residenz in Brandenburg, während seine Bruder mit Stendal vorlieb nahm.

Quelle;Weblinks

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