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Aktuelle Version vom 26. Dezember 2023, 17:27 Uhr

Die Vererbung der Gerichtsbarkeiten war damals eine übliche Praxis.


Siehe auch:

Voigt, F.: Verpfändung Potsdams an Achim Hake um das Jahr 1456. In: MVGP. – A. F. Bd. 4, Nr. CXXXIII (133), 1869;

Sello, Georg: Potsdam und Sanssouci, 1888, S. 56