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Unter Castner ist der Amtmann Hauptmann oder Verwalter der Vogtei bzw. des Amtes Potsdam zu verstehen.
Unter Castner ist der Amtmann Hauptmann oder Verwalter der Vogtei bzw. des Amtes Potsdam zu verstehen.
Ein '''Kastner''' wurde im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit für einen Amtsbezirk bestellt, wo er mit der Aufsicht und Verwaltung des herrschaftlichen Kammerguts beauftragt war, insbesondere hinsichtlich des Kastens, also des Speichers, wo die Naturalabgaben der Untertanen zusammenflossen. Die Berufsbezeichnung des Kastners als Inhaber des Kastenamts ist vom 13. Jahrhundert bis ins 18. Jahrhundert nachweisbar.

Version vom 13. Februar 2013, 17:24 Uhr

Unter Castner ist der Amtmann Hauptmann oder Verwalter der Vogtei bzw. des Amtes Potsdam zu verstehen.

Ein Kastner wurde im späten Mittelalter und der frühen Neuzeit für einen Amtsbezirk bestellt, wo er mit der Aufsicht und Verwaltung des herrschaftlichen Kammerguts beauftragt war, insbesondere hinsichtlich des Kastens, also des Speichers, wo die Naturalabgaben der Untertanen zusammenflossen. Die Berufsbezeichnung des Kastners als Inhaber des Kastenamts ist vom 13. Jahrhundert bis ins 18. Jahrhundert nachweisbar.