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'''Ortstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam'''


Mielke, Friedrich: Potsdamer Baukunst - Das klassische Potsdam, Frankfurt/Main-Berlin 1981, S. 373
''Die Stadtverordneten von Potsdam haben in ihrer Sitzung vom 28. Februar 1919 ein '''Ortsstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam''' beraten und beschlossen, das in Kraft treten soll, wenn das sogenan. "Publikandum" aufgehoben und die Baupolizei an die Stadt übergeben wird. Bei der allgemeinen Bedeutung welche die Erhaltung des Stadtbildes von Potsdam für die preußische künstlerische Kultur im engeren und die deutsche im weiteren Sinn hat, werden wir auf die Angelegenheit eingehender zurück kommen.''


[[Kategorie:Anmerkungen]]
''Es ist nicht das erste Mal, daß ein solches Ortsstatut von den Potsdamer Stadtverordneten beraten und beschlossen wurde. Schon vor einigen Jahren waren diese um den Schutz der Stadt gegen bauliche Verunstaltungen bemüht; das damals beschlossene Ortsstatut fand jedoch nicht die Genehmigung des Regierungs-Präsidenten, da es in einigen Bestimmungen nicht der Entschiedenheit des unter dem 31. Aug. 1787 auf Veranlassung Friedrich Wilhelms II. vom Oberhofbauamtsdiretorium erlassenen "Publikandums" entsprach. Die Weiterverfolgung der Angelegenheit wurde dann durch den Krieg unterbrochen, bis sie nunmehr wieder aufgenommen und zum guten Ende geführt wurde.''
 
Deutsche Bauzeitung, Nr. 20/1919, S. 99

Version vom 18. März 2015, 19:15 Uhr

Ortstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam

Die Stadtverordneten von Potsdam haben in ihrer Sitzung vom 28. Februar 1919 ein Ortsstatut zur Verhütung der Verunstaltung des Stadtbildes von Potsdam beraten und beschlossen, das in Kraft treten soll, wenn das sogenan. "Publikandum" aufgehoben und die Baupolizei an die Stadt übergeben wird. Bei der allgemeinen Bedeutung welche die Erhaltung des Stadtbildes von Potsdam für die preußische künstlerische Kultur im engeren und die deutsche im weiteren Sinn hat, werden wir auf die Angelegenheit eingehender zurück kommen.

Es ist nicht das erste Mal, daß ein solches Ortsstatut von den Potsdamer Stadtverordneten beraten und beschlossen wurde. Schon vor einigen Jahren waren diese um den Schutz der Stadt gegen bauliche Verunstaltungen bemüht; das damals beschlossene Ortsstatut fand jedoch nicht die Genehmigung des Regierungs-Präsidenten, da es in einigen Bestimmungen nicht der Entschiedenheit des unter dem 31. Aug. 1787 auf Veranlassung Friedrich Wilhelms II. vom Oberhofbauamtsdiretorium erlassenen "Publikandums" entsprach. Die Weiterverfolgung der Angelegenheit wurde dann durch den Krieg unterbrochen, bis sie nunmehr wieder aufgenommen und zum guten Ende geführt wurde.

Deutsche Bauzeitung, Nr. 20/1919, S. 99