Anmerkungen (26.03.1565)

Aus Potsdam-Chronik
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Fidicin verlegt die Erteilung dieses Privilegs bereits in das Jahr 1560.

(Vgl. Fidicin, Ernst: Das Potsdamer Stadtbuch. In: MVGP.- A. F. Bd. 2, Nr. LXXVII (77), 1866, S. 433)