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Version vom 12. Dezember 2023, 18:01 Uhr

Kastner: In älterer Zeit bis ins vorige Jahrhundert Beamter, der dem Kastenamt vorsteht. Dem Kastenamt lag die Verwaltung des landesherrlichen Kammergutes, insbesondere des Zehntgetreides, ob. Von dem Getreidekasten stammt auch der Name des Amtes.

(Meyers Großes Konservations-Lexikon Leipzig [u.a.]: Bibliograph. Institut, 1908.-6., gänzl. Neubearb. u. verm. Aufl., 10. Bd., Neuer Abdruck, S. 731)

Kastner, Kellner, Rentmeister: Landesherrlicher Beamter, der mit der Verwaltung des fürstlichen Kammergutes und mit der Einziehung und Verrechnung der Einkünfte aus den nutzbringenden Hoheitsrechten (Regalien) betraut war.

(Der Große Brockhaus: Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden .- Leipzig, Brockhaus, 1931.-15., völlig neubearb. Aufl. vom Brockhaus’ Konservationslexikon, S. 781)


Siehe zu dem Ereignis auch:

Potsdamer Kalender, 1911