Anmerkungen (13.07.1400): Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 26. Dezember 2023, 17:27 Uhr

„Markgraf Jobst befiehlt allen Zöllnern, die Städte Frankfurt, Berlin, Brandenburg sowie alle übrigen Städte mit ungebührlichen Zollabgaben nicht zu beschweren.“


Siehe auch:

Heffter, Moritz Wilhelm: Potsdam erhält im Jahre 1400 die Zusicherung vom Markgraf Jobst, keinen ungebührlichen Zöllen unterworfen zu werden. In: MVGP.- A. F. Bd. 2, Nr. LXXXI, 1866, S. 461 – 464