Annemarie-Wolff-Platz: Unterschied zwischen den Versionen
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Bei der Benennung der Straße unterlief jedoch ein Schreibfehler. („Wolff“ wurde nur mit einem f geschrieben), so dass es zu Missverständnissen hinsichtlich der Namensgeberin dieser Straße kommen konnte. Der Fehler wurde auf Grundlage des § 42 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827), berichtigt. Der richtige Straßenname lautet somit „Annemarie-Wolff-Platz“. | Bei der Benennung der Straße unterlief jedoch ein Schreibfehler. („Wolff“ wurde nur mit einem f geschrieben), so dass es zu Missverständnissen hinsichtlich der Namensgeberin dieser Straße kommen konnte. Der Fehler wurde auf Grundlage des § 42 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827), berichtigt. Der richtige Straßenname lautet somit „Annemarie-Wolff-Platz“. | ||
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2024, 17:22 Uhr
Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung Potsdam vom 02. Juni 1999 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 42 Bornstedter Feld nach der Individualpsychologin und Heilpädagogin Annemarie Wolff-Richter (1900-1945) benannte Straße. Annemarie Wolff-Richter (geb.) Wolff bemühte sich um psychisch kranke und schwer erziehbare Kinder. Sie wurde im KZ Jaenovac ermordet. Der Annemarie-Wolff-Platz befindet sich an der Kreuzung Georg-Hermann-Allee/Kiepenheuerallee in 14469 Potsdam am Campus der Fachhochschule Potsdam.
Bei der Benennung der Straße unterlief jedoch ein Schreibfehler. („Wolff“ wurde nur mit einem f geschrieben), so dass es zu Missverständnissen hinsichtlich der Namensgeberin dieser Straße kommen konnte. Der Fehler wurde auf Grundlage des § 42 S. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Januar 2003 (BGBl. I S. 102), zuletzt geändert durch Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 14. August 2009 (BGBl. I S. 2827), berichtigt. Der richtige Straßenname lautet somit „Annemarie-Wolff-Platz“.