Anmerkungen (09.06.1673)

Aus Potsdam-Chronik
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Im Text von Louis Schneider heißt es dazu:

"Eine Eigentümlichkeit vieler derartiger Urkunden zeigt sich auch in dieser. Es wird nämlich weder das bestimmte Objekt der Zwistigkeit oder des Zweifels genannt, noch eine bestimmte Entscheidung gegeben. Es heißt eben nur, dass alles so bleiben soll, wie es von Alters gewesen ist und dies lässt die Existenz noch älterer Urkunden über denselben Gegenstand voraussetzen, auf welche sich im Notfall die Potenten berufen konnten.

Diese ältesten Urkunden haben sich indessen nicht erhalten. da schon Friedrich der II. 1452 von solchen Eingriffen in die alten Gerechtigkeiten spricht und 1472 sich dieselben Beschwerden wiederholen, so scheinen die Beeinträchtigungen eben so herkömmlich gewesen zu sein, als die Gerechtigkeiten."