Urheberrechtserklärung

 

 

Die „Chronik der Stadt Potsdam. 993 bis 2003“ wurde erstellt durch Dr. Volker Punzel, Bergholz-Rehbrücke.

 

Das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz -UrhG-) vom 9. September 1965 (BGBl. I S. 1273, zuletzt geänd. durch Gesetz zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. 9. 2003, BGBl. I S. 1774) wird als voll gültig für oben genannte Veröffentlichung erklärt.

Danach liegen die Rechte zur Vervielfältigung des Werkes, zu seiner Veröffentlichung und zum Verkauf sowie alle in §§ 15 ff. des vorstehend genannten Gesetzes beschriebenen Rechte allein beim Autor.

Zuwiderhandlungen werden entsprechend des UrhG geahndet.

 

Bergholz-Rehbrücke, den 27. September 2004

Dr. Volker Punzel


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