Urheberrechtserklärung
Die „Chronik der Stadt Potsdam.
993 bis 2003“ wurde erstellt durch Dr. Volker Punzel, Bergholz-Rehbrücke.
Das Gesetz über
Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz -UrhG-) vom 9. September
1965 (BGBl. I S. 1273, zuletzt geänd. durch Gesetz zur Regelung des
Urheberrechts in der Informationsgesellschaft vom 10. 9. 2003, BGBl. I S. 1774)
wird als voll gültig für oben genannte Veröffentlichung erklärt.
Danach liegen die Rechte
zur Vervielfältigung des Werkes, zu seiner Veröffentlichung und zum Verkauf
sowie alle in §§ 15 ff. des vorstehend genannten Gesetzes beschriebenen Rechte
allein beim Autor.
Zuwiderhandlungen werden
entsprechend des UrhG geahndet.
Bergholz-Rehbrücke, den
27. September 2004
Dr. Volker
Punzel
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